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Bedeutung der Alarmstufen:
Alarmstufe 1: Beginn der Ausuferung der Gewässer. Ein Meldedienst wird eingerichtet.
Alarmstufe 2: Überschwemmung von land- und forstwirschaftlichen Flächen. Erste Hochwasserabwehr- maßnahmen werden eingeleitet und ein Kontrolldienst an gefährdeten Stellen (z.B. Brücken) eingerichtet.
Alarmstufe 3: Überschwemmung von Gebäuden, Straßen und Schienen. Einrichtung eines ständigen Wachdienstes an gefährdeten Stellen. Anforderung weiterer Kräfte zur Hochwasserabwehr.
Alarmstufe 4: Höchste Gefahr für Mensch und Tier. Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern. Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit. Rettung von bedeutenden Sachwerten.
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